Das Erstgespräch
Zu Beginn der Therapie dient das erste Gespräch einem groben Überblick über die Psychotherapie und dem ersten Kennenlernen. In diesem Erstgespräch wird geklärt mit welchem Anliegen Sie kommen und welche Erwartungen sie an die Psychotherapie haben. Daraus werden dann gemeinsam die Therapieziele gewählt. Es werden die Rahmenbedingungen der Psychotherapie geklärt wie z.B. die Häufigkeit der Sitzungen, die Kosten, Absageregelung sowie die Verpflichtungen der Therapeuten (wie Verschwiegenheitspflicht).
Dauer und Häufigkeit der Sitzungen
In der Regel wird eine Sitzung pro Woche ausgemacht.
Die Dauer der Therapie ist abhängig von Ihrem Therapieziel bzw Ihren Ansprüchen an die Therapie. Sie kann zwischen einigen wenigen Sitzungen und einigen Jahren liegen.
Verschwiegenheit
Der Therapeut ist von Gesetz her zur Verschwiegenheit verpflichtet, das gilt für alles Anvertraute und sämtliche persönliche Daten. Ausnahmen davon gibt es nur auf Ihren persönlichen Wunsch (z.B. für Kontakt mit anderen psychosozialen Berufsgruppen), bei Austausch einzelner Themen beim Supervisor (der ebenfalls strenger Verschwiegenheitspflicht unterliegt) oder im Extremfall bei Gefahr der Selbst- oder Fremdverletzung.